Die Vergabe von Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) ist bei Artikeln in wissenschaftlichen Zeitschriften mittlerweile etabliert und wird routiniert durchgeführt. Bei Büchern wird die Lizenzierung hingegen als ungleich schwieriger wahrgenommen und wird deutlich häufiger durch Autor:innen thematisiert. Dies liegt zum Teil an Missverständnissen bei der Vergabe unterschiedlicher Lizenzmodule, die im Kapitel “CC-Lizenzen - (un)streitbar?” behandelt werden. Dass die Beschäftigung mit dem Thema und die Aufklärung potenzieller Autor:innen lohnt, zeigt ein Blick auf die aktuelle Fördermittellandschaft. So geben Forschungsförderer und Institutionen häufig vor, welche Lizenzen vergeben werden sollten, damit eine Förderung (z. B. aus einem Publikationsfonds) erfolgen kann. Ausnahmen müssen entweder begründet werden oder können ggf. dazu führen, dass Autor:innen alternative Finanzierungswege nutzen müssen.
In Beratungsgesprächen mit Autor:innen fällt auf, dass der kostenfreie, lesende Zugriff (free to read) auf Publikationen häufig bereits mit Open Access gleichgesetzt wird. Bei Open Access, wie ihn z. B. die Berliner Erklärung fordert, geht es jedoch explizit auch um die Möglichkeiten der freien Nachnutzung (free to use). Die CC-Lizenzen stellen einen guten Weg dar, diese Nachnutzung zu ermöglichen. Daher sollten für die Verwendung der Lizenzen einige allgemeine Rahmenbedingungen möglichst früh transparent vermittelt werden. Dies hilft, Missverständnissen vorzubeugen und eine klare Orientierung zu geben.
Ist eine CC-Lizenz vergeben, kann diese nicht zurückgenommen werden. Mitunter geht damit dir Sorge vor einem Verlust der Handlungsoptionen bei möglichen Plagiaten oder unerwünschter Nachnutzung einher. Das Zitatrecht sowie die Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis bleiben von den Lizenzen jedoch unberührt. Der Verweis auf die Urheberschaft bei Nachnutzung und Zitation ist bei allen Lizenzen (ausgenommen CC0) verpflichtend. So schützen Creative-Commons-Lizenzen die Integrität des eigenen Werks und erlauben den Autor:innen ihre Rechte am Werk zu halten. Die vergebene Lizenz zeigt Wissenschaftler:innen und anderen Nachnutzenden, in welcher Form eine Nachnutzung der Publikation erlaubt ist. So ist z. B. die Nachnutzung im Rahmen von Open Educational Resources bei entsprechender Lizenzierung problemlos möglich, eine von vielen Forschenden als sinnvoll erachtete Weiterverwendung Ihrer Ergebnisse. Insgesamt kompensieren Creative-Commons-Lizenzen somit Defizite, die sich aus den Möglichkeiten digitaler Kommunikationen und Dissemination von Inhalten ergeben und die in Urheberrechtsgesetzen nicht zureichend abgebildet sind.