Die Verwendung von wissenschaftlichen Inhalten zu Lehr- und Lernzwecken wird durch den Open-Access-Gedanken explizit gefördert. Daher sollte in so einem Fall eine OA-Lizenz im Sinne der Berliner Erklärung vergeben werden. Hierunter fallen die Lizenzen CC BY sowie CC BY-SA. Das NC- oder ND-Modul verhindern Nachnutzungsmöglichkeiten, die insbesondere im OER-Bereich von den Autor:innen tendenziell eher gewünscht sind, wie z. B. die Nachnutzung durch private Hochschulen oder Lehrinstitute.
Sollen wissenschaftliche Inhalte in OER überführt werden, die eine andere Medienform bedienen als das eigentliche Werk, ist dies in der Regel nur bei den Lizenzen CC BY und CC BY-SA möglich. Durch die Medienbearbeitung entstehen beinahe zwangsläufig kreative Eigenleistungen, die beim ND-Modul nicht verbreitet werden dürfen. Vom NC-Modul ist ohnehin abzuraten, wenn das Werk explizit auch für OER nutzbar sein soll.
Nein. Ergänzungen und Erweiterungen sind ohnehin nur dann möglich, wenn Lizenzen ohne das ND-Modul vergeben werden. Die daraus entstehenden, neuen Werke müssen nicht unter derselben Lizenz verbreitet werden. Die Veränderungen müssen jedoch gekennzeichnet werden und auf das ursprüngliche Werk muss hingewiesen werden. Ist es gewünscht, dass die angereicherten Inhalte ebenfalls unter derselben Lizenz veröffentlicht werden, so ist eine Lizenz mit dem SA-Modul zu empfehlen.