Die Vergabe unterschiedlicher CC-Lizenzen für die verschiedenen Bestandteile eines Sammelbandes ist grundsätzlich möglich. Jedoch entstehen hierbei Probleme bei der Weiterverarbeitung von (Meta-)Daten und die Maschinenlesbarkeit der Rechtesituation des Sammelbandes wird dadurch erschwert. Um diesen Zustand von vornherein zu verhindern, ist es ratsam, dass die Herausgeber:innen eines Sammelbandes vorher mit den Autor:innen absprechen, unter welcher Lizenz das Gesamtwerk erscheinen soll.
Wenn die Sichtung, Auswahl und Zusammenstellung der Beiträge eine eigene schöpferische Leistung darstellt, kann auch Herausgeber:innen eines Sammelbandes nach § 4 UrhG ein Urheberrechtsschutz an diesem Werk zustehen. Derzeit lässt sich nicht rechtssicher beantworten, wie sich eine CC-Lizenzierung des Gesamtwerkes auf die Nachnutzung der Einzelbeiträge auswirkt. So ist z. B. unklar, ob die Lizenzierung mittels ND-Modul eine Nachnutzung von Einzelbeiträgen in anderen Werken verhindert. Um auch hier rechtliche Unklarheiten zu vermeiden, bleibt es empfehlenswert, dass sich Herausgeber:innen und Autor:innen auf eine einheitliche CC-Lizenz einigen, die sowohl für das Gesamtwerk als auch die einzelnen Beiträge gilt.
Insbesondere bei ergänzenden Bestandteilen, die eine andere Form haben als das Hauptwerk, kann es sinnvoll sein, eine andere Lizenz zu wählen. Ein häufiges Beispiel wäre die Lizenz CC Zero, die für Forschungsdaten vergeben werden kann, die nicht urheberrechtlich geschützt sind. Der Hintergrund dieser Frage ist jedoch regelmäßig der Wunsch nach einer restriktiveren Lizenz aus Angst vor Plagiaten bzw. der unerwünschten Verwendung der eigenen Idee durch Dritte. Hierbei gilt es zu beachten, dass CC-Lizenzen auf Publikationen angewendet werden, nicht aber auf Ideen. Hier wäre wahrscheinlich die Anmeldung eines Patents der sinnvollere Weg.
Creative Commons selbst empfiehlt für die Lizenzierung von Code die Nutzung von Free und Open Source Software-Lizenzen, wie z.B. die GNU General Public Licence.
Bei kumulativen Dissertationen kommt es darauf an, unter welcher Lizenz die einzelnen Beiträge veröffentlicht wurden. Sind sie nicht unter einer CC-Lizenz veröffentlicht, kann dies im Rahmen der Dissertation nur dann geschehen, wenn sich die Autor:innen vorher beim Verlag die entsprechenden Rechte gesichert haben.